FRAKTIONEN, GEMISCHTE UND AD-HOC-GRUPPEN
1. Für die Umsetzung ihrer politischen Ziele können die Mitglieder
des Seimas sich zu Fraktionen zusammenschließen. Die Rechte der
Fraktionen richten sich nach Bestimmungen dieser Geschäftsordnung.
2. Die Fraktion wird von einem Fraktionsvorsitzenden geleitet. Der
Fraktionsvorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt die Fraktion
im Seimas. Jedes Mitglied kann im Namen der Fraktion sprechen,
soweit es beauftragt ist.
3. Die Mitglieder des Seimas, die sich nicht einer Fraktion
anschließen, werden als Mitglieder einer gemischten Gruppe
anerkannt. Die gemischte Gruppe verfügt über alle Rechte einer
Fraktion, die durch diese Geschäftsordnung zugewiesen werden.
4. Die Mitglieder des Seimas können sich laut Bestimmungen dieser
Geschäftsordnung in Ad-hoc-Gruppen zusammenschließen.
Art. 26, Geschäftsordnung des Seimas der Republik Litauen
Fraktionen der Regierungskoalition
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Litauens 39
Fraktion der Arbeitspartei 29
Fraktion „Ordnung und Gerechtigkeit“ 11
Fraktionen der Opposition
Fraktion der Vaterlandsunion und der Litauischen
Christlich-Demokraten 32
Fraktion der Liberalen Bewegung 11
Gemischte Gruppe der Abgeordneten 11
Fraktion der Wahlaktion der Polen Litauens 8