Der Direktor beim Seimas 

LT
Direktor beim Seimas der Republik Litauen
Jonas Milerius


Tel.: (3705) 2396101
E-Mail: jomile@lrs.lt

 

1. Der Direktor beim Seimas der Republik Litauen ist ein dem Parlament und seinem Präsidium gegenüber verantwortlicher und rechenschaftspflichtiger Staatsbeamte - ein Behördenleiter.

2. Der Direktor leitet die Verwaltung. Er wird auf Vorschlag des Präsidenten des Seimas auf fünf Jahre vom Parlament ernannt und aus dem Amt entlassen.

3. Zum Direktor der Verwaltung darf kein Mitglied des Seimas ernannt werden.

4. Das Amt des Direktors ist nicht mit dem Wirken in einer politischen Partei bzw. Organisation vereinbar.

5. Der Direktor beim Seimas:

1) beaufsichtigt die Vorbereitung von Dokumenten des Seimas und seines Vorstandes;
2) beaufsichtigt die Behandlung der Fragen und Anfragen, die an die Regierung und andere Behörden weitergeleitet werden und informiert darüber die Mitglieder des Seimas;
3) untersucht die Anfragen der Mitglieder des Seimas über die Verwaltungsarbeit und sichert die Umsetzung der Beschlüsse des Präsidiums des Seimas;
4) sichert die Vorbereitung der Programmentwürfe und Tagesordnungen für die Plenarsitzungen und für den Ältestenrat, die vom Präsidenten des Seimas und seinen Stellvertretern entworfen werden;
5) zeichnet offizielle Dokumente, die dem Parlamentsvorsitzenden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, im Voraus ab und unterzeichnet offizielle Dokumente, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen;
6) ist für die Nutzung und Aufbewahrung der Stempel verantwortlich;
7) gibt den Mitgliedern des Seimas jederzeit Auskunft über die Vorschläge, Wünsche und Petitionen, die von den Wählern an den Seimas gerichtet werden;
8) verteilt zusammen mit den Vertretern der Fraktionen die Sitze im Plenarsaal des Seimas und weist die Räume für die Fraktionsversammlungen zu;
9) ernennt und entlässt Staatsbeamte und Mitarbeiter der Verwaltung des Seimas;
10) bestätigt die Satzungen, dienstliche Regeln, Dienstordnungen und Schriftführungsregeln der Verwaltungseinheiten des Seimas;
11) verwaltet den Haushalt der Verwaltung des Seimas;
12) erfüllt andere in dieser Geschäftsordnung und in der Satzung der Verwaltung vorgesehene Funktionen.

Art: 31, Geschäftsordnung des Seimas der Republik Litauen


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