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Direktor beim Seimas der Republik Litauen
Jonas Milerius
Tel.: (3705) 2396101
E-Mail: jomile@lrs.lt |
1. Der Direktor beim Seimas der Republik Litauen ist ein dem
Parlament und seinem Präsidium gegenüber verantwortlicher und
rechenschaftspflichtiger Staatsbeamte - ein Behördenleiter.
2. Der Direktor leitet die Verwaltung. Er wird auf Vorschlag
des Präsidenten des Seimas auf fünf Jahre vom Parlament ernannt
und aus dem Amt entlassen.
3. Zum Direktor der Verwaltung darf kein Mitglied des Seimas
ernannt werden.
4. Das Amt des Direktors ist nicht mit dem Wirken in einer
politischen Partei bzw. Organisation vereinbar.
5. Der Direktor beim Seimas:
1) beaufsichtigt die Vorbereitung von Dokumenten des Seimas
und seines Vorstandes;
2) beaufsichtigt die Behandlung der Fragen und Anfragen, die an
die Regierung und andere Behörden weitergeleitet werden und
informiert darüber die Mitglieder des Seimas;
3) untersucht die Anfragen der Mitglieder des Seimas über die
Verwaltungsarbeit und sichert die Umsetzung der Beschlüsse des
Präsidiums des Seimas;
4) sichert die Vorbereitung der Programmentwürfe und
Tagesordnungen für die Plenarsitzungen und für den Ältestenrat,
die vom Präsidenten des Seimas und seinen Stellvertretern
entworfen werden;
5) zeichnet offizielle Dokumente, die dem Parlamentsvorsitzenden
zur Unterzeichnung vorgelegt werden, im Voraus ab und
unterzeichnet offizielle Dokumente, die in seinem
Zuständigkeitsbereich liegen;
6) ist für die Nutzung und Aufbewahrung der Stempel
verantwortlich;
7) gibt den Mitgliedern des Seimas jederzeit Auskunft über die
Vorschläge, Wünsche und Petitionen, die von den Wählern an den
Seimas gerichtet werden;
8) verteilt zusammen mit den Vertretern der Fraktionen die Sitze
im Plenarsaal des Seimas und weist die Räume für die
Fraktionsversammlungen zu;
9) ernennt und entlässt Staatsbeamte und Mitarbeiter der
Verwaltung des Seimas;
10) bestätigt die Satzungen, dienstliche Regeln, Dienstordnungen
und Schriftführungsregeln der Verwaltungseinheiten des Seimas;
11) verwaltet den Haushalt der Verwaltung des Seimas;
12) erfüllt andere in dieser Geschäftsordnung und in der Satzung
der Verwaltung vorgesehene Funktionen.
Art: 31, Geschäftsordnung des Seimas der Republik Litauen