| Der Präsident des Seimas
Vydas GEDVILAS
Gedimino pr. 53, LT-01109 Vilnius
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Aufgaben des Präsidenten des Seimas
1. Der Präsident des Seimas:
(1) vertritt den Seimas und regelt seine
Geschäfte;
(2) beglaubigt mit seiner Unterschrift innerhalb
von zehn Tagen die Echtheit des verabschiedeten
Gesetzestextes und leitet ihn dem
Staatspräsidenten zur Unterzeichnung zu;
unterzeichnet innerhalb von zehn Tagen die
Geschäftsordnung und ihre Änderungen und
unterschreibt und verkündet innerhalb von drei
Tagen die Gesetze, die der Staatspräsident
innerhalb der Zehntagefrist weder unterzeichnet
noch dem Seimas zur erneuten Beratung
zurücküberwiesen hat;
(3) unterzeichnet innerhalb von zehn Tagen die
verabschiedeten Beschlüsse des Seimas und andere
Rechtsakte;
(4) unterschreibt innerhalb von 24 Stunden die
Sitzungsprotokolle des Seimas und die Beschlüsse
des Präsidiums, dessen Vorsitz er geführt hat;
(5) übernimmt vorübergehend das Amt des
Staatspräsidenten oder vertritt den
Staatspräsidenten laut Artikel 89 der Verfassung
der Republik Litauen;
(6) ist befugt laut Artikel 89 Punkt 1 der
Verfassung eine außerordentliche Plenarsitzung
oder Sitzungsperiode einzuberufen;
(7) schlägt dem Seimas die Kandidaten für seine
Stellvertreter vor;
(8) schlägt dem Seimas laut Verfassung die
Kandidaten für die Richter des
Verfassungsgerichts zur Ernennung vor;
(9) schlägt dem Seimas die Kandidaten für die
Bürgerbeauftragten und für den Leiter des Amtes
der Bürgerbeauftragten zur Ernennung und
Entlassung vor;
(10) schlägt dem Seimas laut Verfassung die
Kandidaten für die Leiter der staatlichen
Institutionen und für ihre Stellvertreter zur
Ernennung und Entlassung vor;
(11) führt den Vorsitz der Sitzungen des
Präsidiums oder beauftragt damit einen seiner
Stellvertreter;
(12) legt dem Ältestenrat die Entwürfe der
Tagesordnungen für die Plenarsitzungen, für die
Sitzungswoche und die Sitzungsperiode vor oder
beauftragt damit einen seiner Stellvertreter;
(13) legt die Entwürfe der Tagesordnungen der
Sitzungen des Präsidiums vor oder beauftragt
damit einen seiner Stellvertreter;
(14) befasst sich mit anderen in der
Geschäftsordnung vorgesehenen Aufgaben.
2. Im Rahmen seiner Befugnisse erlässt der
Präsident des Seimas Anordnungen.
3. Der Präsident des Seimas und in seiner
Abwesenheit ein der Stellvertreter, wenn er zur Zeit
nicht den Vorsitz führt, genießt das Vorrecht seine
eigene oder die Meinung des Präsidiums zu jeder
Frage zu äußern, die zur Zeit beraten wird.
4. Wenigstens einmal im Monat beantworten der
Präsident und die Vizepräsidenten des Seimas die im
Voraus schriftlich vorgelegten Fragen der Mitglieder
des Seimas über ihre Tätigkeit.
Artikel 29 der Geschäftsordnung des Seimas der Republik Litauen