Der Präsident des Seimas 

LT
Der Präsident des Seimas


Vydas GEDVILAS

Gedimino pr. 53, LT-01109 Vilnius

Aufgaben des Präsidenten des Seimas
 

1. Der Präsident des Seimas:

(1) vertritt den Seimas und regelt seine Geschäfte;
(2) beglaubigt mit seiner Unterschrift innerhalb von zehn Tagen die Echtheit des verabschiedeten Gesetzestextes und leitet ihn dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung zu; unterzeichnet innerhalb von zehn Tagen die Geschäftsordnung und ihre Änderungen und unterschreibt und verkündet innerhalb von drei Tagen die Gesetze, die der Staatspräsident innerhalb der Zehntagefrist weder unterzeichnet noch dem Seimas zur erneuten Beratung zurücküberwiesen hat;
(3) unterzeichnet innerhalb von zehn Tagen die verabschiedeten Beschlüsse des Seimas und andere Rechtsakte;
(4) unterschreibt innerhalb von 24 Stunden die Sitzungsprotokolle des Seimas und die Beschlüsse des Präsidiums, dessen Vorsitz er geführt hat;
(5) übernimmt vorübergehend das Amt des Staatspräsidenten oder vertritt den Staatspräsidenten laut Artikel 89 der Verfassung der Republik Litauen;
(6) ist befugt laut Artikel 89 Punkt 1 der Verfassung eine außerordentliche Plenarsitzung oder Sitzungsperiode einzuberufen;
(7) schlägt dem Seimas die Kandidaten für seine Stellvertreter vor;
(8) schlägt dem Seimas laut Verfassung die Kandidaten für die Richter des Verfassungsgerichts zur Ernennung vor;
(9) schlägt dem Seimas die Kandidaten für die Bürgerbeauftragten und für den Leiter des Amtes der Bürgerbeauftragten zur Ernennung und Entlassung vor;
(10) schlägt dem Seimas laut Verfassung die Kandidaten für die Leiter der staatlichen Institutionen und für ihre Stellvertreter zur Ernennung und Entlassung vor;
(11) führt den Vorsitz der Sitzungen des Präsidiums oder beauftragt damit einen seiner Stellvertreter;
(12) legt dem Ältestenrat die Entwürfe der Tagesordnungen für die Plenarsitzungen, für die Sitzungswoche und die Sitzungsperiode vor oder beauftragt damit einen seiner Stellvertreter;
(13) legt die Entwürfe der Tagesordnungen der Sitzungen des Präsidiums vor oder beauftragt damit einen seiner Stellvertreter;
(14) befasst sich mit anderen in der Geschäftsordnung vorgesehenen Aufgaben.

2. Im Rahmen seiner Befugnisse erlässt der Präsident des Seimas Anordnungen.

3. Der Präsident des Seimas und in seiner Abwesenheit ein der Stellvertreter, wenn er zur Zeit nicht den Vorsitz führt, genießt das Vorrecht seine eigene oder die Meinung des Präsidiums zu jeder Frage zu äußern, die zur Zeit beraten wird.

4. Wenigstens einmal im Monat beantworten der Präsident und die Vizepräsidenten des Seimas die im Voraus schriftlich vorgelegten Fragen der Mitglieder des Seimas über ihre Tätigkeit.

Artikel 29 der Geschäftsordnung des Seimas der Republik Litauen


   © Verwaltung des Seimas
  STARTSEITE Kontaktadressen      

http://www3.lrs.lt/pls/inter/w5_show_2008?p_r=3800&p_k=1