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„Schild und Schwert der SED“ – Was war die Stasi?
Karsten Dümmel
Das Ministerium für Staatssicherheit hatte in der Bevölkerung der DDR viele Namen: „MfS“, „SSD“ (Staatssicherheitsdienst), „Horch und Guck“, „die Firma“, „Memphis“, „Horch und Greif“ oder die „Jungs von der unsichtbaren Front“. Durchgesetzt und in den letzten Jahrzehnten gehalten hat sich indes der Begriff „die Stasi“ bzw. „der Stasi“ für Staatssicherheitsdienst.
Die Geschichte der Überwachung, Beeinflussung, Unterwanderung, Demütigung und „Zersetzung“ durch die Stasi begann spätestens im Jahr 1950. (Zuvor gab es allerdings bereits die Hauptabteilung V des Ministerium des Innern der DDR, die für die „Sicherheit des Staates DDR“ zuständig war und von 1945-1949 das Zusammenspiel von sowjetischem Geheimdienst NKWD und ostdeutschen Politikern mit ihren jeweiligen Sicherheitskräften.)
Mit dem „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“ vom 8. Februar 1950 wurde von der Volkskammer der DDR festgelegt, zum Schutz der Volkswirtschaft die bis dahin dem Ministerium des Inneren unterstellte Hauptabteilung „Staatssicherheit“ in ein selbständiges Ministerium umzubilden. Die Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten und Kontrollfunktionen der Stasi waren im damaligen Beschluss – und überdies bis in das Jahr 1989 hinein – gesetzlich nicht fixiert.
Aufbau und Struktur der Stasi. Das Linienprinzip
Ähnlich einer großen Behörde war die Stasi nach dem Linienprinzip strukturiert. In der Berliner Zentrale gab es Hauptabteilungen (z.B. Auslandsspionage = HVA, Untersuchungshaft = HA XIV, etc.), die wiederum Ableger in den 15 Bezirksstädten der DDR unterhielten. Diese fächerten sich ebenfalls in entsprechende Abteilungen der Kreisdienststellen in allen 209 Kreisstädten auf ( + 7 Objektdienststellen in Großbetrieben). Jede Abteilung unterhielt – auf jeder Ebene – mehrere Referate. Bisher konnten 91.015 Hauptamtliche Mitarbeiter und 173.200 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) der Stasi im Jahr 1989 nachgewiesen werden. Während 40 Jahren DDR arbeiteten über 600.000 Menschen als Inoffizielle Mitarbeiter für die Stasi.
Während die Hauptamtlichen ihren Dienst in der Zentrale, den Bezirksverwaltungen (BV) oder Kreisdienststellen (KD) verrichteten, gingen die Inoffiziellen in ihrem zivilen Leben einem Beruf nach, der es ihnen ermöglichte, inoffiziell tätig zu werden. In ihrem Beruf sammelten sie spezielle Informationen, die sie wiederum an die Hauptamtlichen weitergaben. Neben diesen beiden Gruppen (Hauptamtliche und Inoffizielle) gab es die Gesellschaftlichen Mitarbeiter, die Kontaktpersonen und die Mitarbeiter K1 – in den Einheiten der Volkspolizei – , die als Quellen – ähnlich den Inoffiziellen Mitarbeitern – aktiv genutzt wurden.
Die schriftlichen Unterlagen der Staatssicherheit teilen sich in Karteien und Akten auf. 39 Millionen Karteikarten und 180 Kilometer Akten sind bisher aufgefunden worden. Für den Zugang zu den Akten waren die Karteien zwingend notwendig. Die F 16-Kartei war die zentrale Klarnamenkartei, die F 22 definierte den Vorgang der Bearbeitung (Vorgangskartei), die F 77 war als Decknamenkartei charakterisiert, die Kerblochkartei (KK) vermerkte Hobbys, Beruf, Parteizugehörigkeit, Neigungen, Gewohnheiten und Interessen usw. In den verschiedenen Verantwortungsbereichen der Stasi gab es einheitlich geführte Karteien, die universell in allen Dienststellen nach Vorgaben und Dienstanweisungen auf Formblättern geführt wurden (siehe F 16). Darüber hinaus fanden sich aber auch Karteiarten mit regionaler Handschrift, wie beispielsweise die Ausreisekartei der Bezirksverwaltung Cottbus. Über eine spezielle Registriernummer auf der Klarnamenkartei F 16 wurde der Zugang zu den Akten überhaupt erst möglich. In der Regel waren Karteiarchiv und Aktenarchiv voneinander räumlich getrennt.
Zu den Akten: Es gab ganz verschiedene Aktenarten. Sie waren sach- bzw. personenbezogene Unterlagen, teilweise zu sehr allgemeinen Informationen, teilweise aber auch mit Kenntnissen von intimen Lebensarten, Vorlieben und Praktiken von Betroffenen.
Die Stasi – ein gewöhnlicher Geheimdienst?
Die Stasi war kein gewöhnlicher Geheimdienst, sondern eine Geheimpolizei mit eigenen Untersuchungshaftanstalten, eigenem Ermittlungsapparat, mit Vollzugsangestellten sowie eigenen Richtern und Staatsanwälten (HA XIV). Hauptaufgabe der Stasi war die Machtsicherung und die Machterhaltung der herrschenden Partei (SED). Dabei übertrug sich die Stasi nicht selbständig Aufgaben und setzte sich nicht selbst Ziele, sondern sie handelte nach klaren Anweisungen, nach Vorgaben und „Kampfaufträgen“ der SED. Faktisch war sie nur den obersten Gremien der Partei- und Staatsführung rechenschaftspflichtig. Fast alle Stasi-Mitarbeiter waren zudem Genossen der SED. Diese handelten in dem Elitebewusstsein, einer ideologisch verschworenen Gemeinschaft anzugehören. Stasi-Offiziere in hohen Dienststellungen bzw. Dienstverwendungen sowie hohe Stabsoffiziere waren gleichsam häufig hohe Parteifunktionäre. Die Leiter der Stasi-Bezirksverwaltungen (BV) und der Kreisdienststellen (KD) waren im kommunalen Bereich Mitglieder der jeweiligen Bezirks- bzw. Kreisleitung der SED. Neben Armee (NVA) und Kampfgruppeneinheiten war die Stasi das wichtigste Machtinstrument der SED. Die Umsetzung der Hauptaufgabe, der Machtsicherung und Machterhaltung der SED, wurde mit allen, aber auch mit allen Mitteln voran getrieben. Die Stasi agierte dabei gegen alle vermeintlichen Feinde im Inneren, aber auch außerhalb der DDR. 1950 aus dem Ministerium des Innern (MdI) hervorgegangen, definierte sich die Stasi selbst als „Schild und Schwert der SED“. Sie war daher kein „Staat im Staat“, sondern ein Instrument der führenden Einheitspartei, der sie in jeder Hinsicht unterstand.
Die Überwachung
Jede Person, die von der Stasi als „Zielperson“ fokussiert wurde, war von diesem Zeitpunkt an einer „Behörde“ ausgeliefert, die neben allen gesetzlichen Möglichkeiten auch alle illegalen Mittel und Methoden benutzte, um in berufliche und gesellschaftliche, aber auch in private und intime Bereiche der „aufzuklärenden Person“ vorzudringen. Die Stasi schuf sich zwar einen scheinbar rechtlichen Rahmen aus Dienstanweisungen, Befehlen und Gesetzen, der Willkürakten von Stasi-Mitarbeitern Grenzen setzen sollte, tatsächlich aber auch den Weg bis in die intimsten Bereiche des Bürgers nicht nur erlaubte sondern ihn ausdrücklich befahl. Formale Voraussetzung für die Überwachung war der bloße Verdacht auf eine politische Straftat bzw. auf Taten, die als politisch motivierte Straftaten von der Stasi interpretiert wurden.
Politische Gegner der SED wurden von der Stasi in „feindliche Personen“, in „feindlich-negative Personen“ und in „verfestigt feindlich-negative Personen“ unterschieden. Zu ihnen wurden „Operative Ausgangsmaterialien“ (OAM), „Operative Personenkontrollen“ (OPK) und „Operative Vorgänge“ (OV) eröffnet. Während bei den ersten beiden Vorgangsarten noch der Verdacht auf feindliche bzw. auf feindlich-negative Tätigkeit geprüft und dagegen ermittelt wurde, hatte sich bei der Eröffnung bzw. Umregistrierung zum Operativen Vorgang dieser Verdacht bereits bestätigt. Personen oder Gruppen dieser Kategorie galten als „verfestigt“ und – in der Regel – als „für die DDR verloren“ bzw. als „nicht rückgewinnbar“. Die „Verhinderung öffentlichkeitswirksamer Aktionen“ sowie der „ständige Informationsfluss“ über offizielle Quellen und „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM) war allen drei Vorgangsarten eigen. Bei OAM- und OPK-Personen war eine Anwerbung bzw. ein Anwerbungsversuch zum Inoffiziellen Mitarbeiter durchaus noch denkbar und als operative Maßnahme immer wieder konzipiert, während bei OV-Personen diese Lösung nicht angestrebt wurde.
Häufig angewandte Überwachungsmaßnahmen, die parallel und begleitend zu den Zersetzungsmaßnahmen liefen, waren: die Telefonüberwachung (Maßnahme 26 A), der Einbau von Abhörtechnik und Wanzen (Maßnahme 26 B), die Installation von Video-Überwachung (Maßnahme 22 26 D), das verdeckte und offene Fotografieren (Maßnahme 26 F), völlige Brief- und Postkontrolle der ein- und ausgehenden Post (Maßnahme M), Kontrolle der Ein- und Ausreisebewegungen sowie vollständige Grenzüberwachung zur Person, aber auch über die Pass- und Meldestellen der Volkspolizei, zu Verwandten, Freunden, Besuchern und Gästen der Person, der Einsatz von Inoffiziellen Mitarbeitern, die geheime Wohnungs- bzw. Arbeitsplatzdurchsuchung und anderes mehr.
Die Inhaftierung, die Isolierung, die sofortige Ausbürgerung bzw. die Abschiebung in die Bundesrepublik oder aber die zielgerichtete „Zersetzung“ gehörten des weiteren zum operativen Maßnahmenkanon der Stasi, den sie für die vermeintlichen bzw. tatsächlichen Gegner der SED bereit hielt. „Zersetzung“ bedeutete im weiteren Sinne die Beeinflussung und Zerstörung der Persönlichkeit sowie die gesellschaftliche Isolierung, zumindest aber den durch die Stasi inszenierten völligen Kontrollverlust des Bürgers über das eigene Leben. Dabei wurden psychische Krankheiten und Selbstmord billigend in Kauf genommen.
Für die Unterdrückung des eigenen Volkes war die (Haupt-) Abteilung Politischer Untergrund (HA XX) mit ihren Referaten maßgeblich verantwortlich und zuständig. Die Arbeit dieser Abteilung und ihrer Referate ist in zwei Perioden zu unterscheiden: Erstens von 1950 bis 1976 und zweitens von 1976 bis 1989. Während in der ersten Periode mit härtesten Mitteln und Methoden gegen vermeintliche Feinde der DDR vorgegangen wurde, mit völlig unangemessenen, abschreckenden Maßnahmen, die fast immer im Strafvollzug mündeten, kamen in der 2. Periode mehrheitlich die Maßnahmen der „Zersetzung“ zum Einsatz, d.h. die versteckte „Bestrafung ohne Urteil“ und ohne Haft. Zentrales Dokument war hier die Richtlinie 1/76. Strafrechtliche Mittel wurden „im Interesse eines höheren gesellschaftlichen Nutzens“ seit 1976 sehr viel seltener angewendet als noch in den fünfziger und sechziger Jahren. Grund für diesen Wandel war, im Zeitalter der Entspannungspolitik der internationalen Öffentlichkeit einen neuen Führungsstil zu signalisieren, um die völkerrechtliche Anerkennung der DDR weltweit zu forcieren.
Für das Jahr 1988 legte die Stasi z.B. folgende statistische Bilanz vor:
7.097 Operative Personenkontrollen (OPK) wurden neu eingeleitet, 19.169 wurden insgesamt bearbeitet, 7.908 der OPK wurden abgeschlossen, bei 87,5 % der OPK ergab sich keine Verdachtsbestätigung, 4 % der OPK wurden als Vorlauf für eine inoffizielle Mitarbeitertätigkeit geplant und 8,5 % wurden zum Operativen Vorgang umregistriert und weiter geführt. 1.660 Operative Vorgänge wurden neu angelegt. 4.543 war die Gesamtzahl der Operativen Vorgänge in der Stasi-Statistik. Davon wurden 1.750 abgeschlossen und bei 28 % wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zu den besonders verwerflichen Maßnahmen der Stasi gehörten die Planung und Konzeption von Isolierungslagern für politische Gegner der SED, die Planung und der Einsatz von „radioaktiven Substanzen“, von Röntgenstrahlen sowie von Giften (TOXDAT-Studie) zur Bekämpfung von vermeintlichen Feinden der DDR. Hinzu kamen die bewusste Inkaufnahme und das Herbeiführen von Selbstmorden während der Zersetzungsmaßnahmen und darüber hinaus kriminelle Maßnahmen wie Erpressung, Entführung und Mord.
Dem „Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit“ des MfS zufolge bedeutete „operative Zersetzung“, mit verschiedenen politisch-operativen Aktivitäten auf feindlich-negative Personen, insbesondere auf ihre feindlichnegativen Einstellungen und Überzeugungen Einfluss zu nehmen, so dass „diese erschüttert oder allmählich verändert werden bzw. Widersprüche sowie Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften hervorgerufen, ausgenutzt oder verstärkt werden“. Was sich dahinter verbarg, wurde in der Richtlinie 1/76 ausführlich geregelt, in der insgesamt sieben „bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung“ und fünf „bewährte Mittel und Methoden“ beschrieben werden – von der „systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes“ über die „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen“ bis hin zur „Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen Organisationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung“; für die Durchführung sollten vorrangig zuverlässige und bewährte Inoffizielle Mitarbeiter (IM) eingesetzt werden. Darüber hinaus werden in der Richtlinie noch andere Bearbeitungsmethoden wie das „Herausbrechen von Personen aus feindlichen Gruppen“, die „Arbeit mit operativen Legenden und operativen Kombinationen“ sowie die „Einbeziehung von Kräften anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe“ festgeschrieben.
Im Lehrmaterial der Hochschule des MfS werden diese Verfolgungsinstrumente auf rund 50 Seiten konkretisiert und mit Beispielen unterlegt. Zur Methode „beruflicher Misserfolg“ heißt es etwa u.a.: „Die Wirkung beruht darauf, dass ein Verdächtiger, der über längere Zeit und mit einer bestimmten Intensität berufliche oder gesellschaftliche Misserfolge erlebt, psychisch stark belastet und beeinflusst wird. Das kann schließlich zur Erschütterung oder zum Verlust des Selbstvertrauens führen. Damit wird der Betreffende vor allem mit sich selbst beschäftigt und muss nach Wegen suchen, seine persönlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Die Lösung der für ihn so bedeutsamen Konfliktsituationen lässt zumeist keine Zeit für staatsfeindliche Handlungen bzw. der Verdächtige verfügt nicht über die dafür notwendige 'psychische Kraft'.“ In eine ähnliche Richtung zielt die Methode „Vorladung“, zu der u.a. ausgeführt wird: „Eine solche Vorladung muss so angelegt werden, dass sie bei der betreffenden Person Zweifel und gründliches Nachdenken über das Warum, Wozu und ähnliche Fragen bewirkt. Das Ziel besteht darin, Unsicherheit zu erzeugen, Verwirrung, Unglaubwürdigkeit usw. hervorzurufen. Mit der betreffenden Person können z.B. Gespräche geführt werden, deren Inhalt nichts mit den im Operativen Vorgang zu klärenden Verdachtsgründen zu tun hat oder die scheinbar völlig abwegig sind bzw. seltsam und unmotiviert anmuten. Bei einer Wiedergabe dieser Unterredung gegenüber der Gruppe bzw. einzelnen Mitgliedern wird das häufig mit Misstrauen und Zweifel aufgenommen und – wie beabsichtigt – die Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit erheblich in Frage stellen.“ Ähnliche Handlungsanweisungen finden sich auch zu den übrigen Formen und Methoden der Zersetzung.
In der Praxis waren die MfS-Mitarbeiter allerdings dazu angehalten, „jeglichen Schematismus zu vermeiden und einen originellen, der Situation angepassten Weg auszuarbeiten“. Eine schablonenhafte, formale Vorgehensweise sei nicht statthaft, denn „die Entwicklung und Organisierung von personen- und sachverhaltsbezogenen Zersetzungsmaßnahmen muss als ein schöpferischer Prozess angesehen werden“. Wie dies im einzelnen aussah, geht in der Regel aus den operativen Akten hervor, die jedoch – nicht zuletzt aus Gründen des Opferschutzes – wissenschaftlich bislang nur partiell ausgewertet wurden.
„Weiche“ Formen der Verfolgung
Aus den bislang bekannt gewordenen Unterlagen lässt sich allerdings schon heute deutlich machen, wie das MfS die einschlägigen Vorschriften in der Praxis umsetzte. Zu den „weichen“ Formen der Verfolgung im Zuge bewusster Zersetzungsstrategien zählten danach insbesondere:
- die systematische, in der Regel unsichtbare, manchmal aber auch demonstrative Überwachung und Bespitzelung der Betroffenen durch Hauptamtliche und Inoffizielle Mitarbeiter sowie durch Abhörmaßnahmen und Postkontrolle, um Ansatzpunkte für das eigentliche Vorgehen zu finden bzw. um die Betroffenen einzuschüchtern;
- die gezielte Gewährung von Vergünstigungen wie West-Reisen, Urlaubsplätze, Auszeichnungen, Möglichkeiten des beruflichen Aufstieg, Zuteilung einer großzügigen Wohnung etc., um den Betreffenden zu korrumpieren oder zu kompromittieren; - die systematische Unterbindung von Kontakten, insbesondere zwischen Ost und West, durch Ein- oder Ausreiseverbote, Zurückhaltung oder Beschlagnahme von Postsendungen, Störung von Telefongesprächen, Unterbrechung von „Verbindungslinien“ etc.;
- die organisierte Erzeugung von beruflichen, politischen und persönlichen Misserfolgen, um die Betroffenen zu verunsichern, zu entmutigen und ihr Selbstvertrauen zu untergraben;
- die gezielte Zurückdrängung und Zerstörung von „feindlich-negativen“ Überzeugungen und Aktivitäten durch massiven Einsatz von IM, Demontage von Vorbildpersonen und Weltbildern, Entpolitisierung und „Theologisierung“ von kirchlichen Gruppen, Verhinderung von gemeinsamen Stellungnahmen, Bindung durch andere Arbeiten, Angebote zur gesellschaftlichen Mitarbeit, Forcierung von Übersiedlungswünschen etc.;
- die zielstrebige Förderung und Eskalierung von Misstrauen, Differenzen, Desorganisation sowie Konflikten aller Art, vor allem über IM und Partner des „politisch-operativen Zusammenwirkens“ (POZW), um Kräfte zu absorbieren, politisch unerwünschte Aktivitäten einzuschränken, Gruppen zu spalten („Bildung von Kontergruppen“), eine Tendenz zur Beschäftigung „mit sich selbst“ auszulösen, Lähmungen oder Resignation zu verursachen;
- die gezielte Kompromittierung und Isolierung der Betroffenen durch Anspielungen, Gerüchte, Desinformationen, Täuschungen und andere Formen der Einflussnahme auf ihre Umgebung – zentriert um Unterstellungen wie berufliches Versagen, Homosexualität, „unmoralische“ Lebensweise, pornographische Interessen, Ehebruch, Geldgier, Alkoholismus, kriminelle Handlungen, Charakterschwächen, Kontakte zu rechtsextremen Kreisen, „unsaubere“ Vergangenheit, Verbindungen zu westlichen Geheimdiensten oder – bezeichnend genug und besonders häufig – Spitzeltätigkeit für das MfS;
- Formen des Psychoterrors wie anonyme oder pseudonyme Briefe, regelmäßige (nächtliche) Telefonanrufe, Drohungen und Beschimpfungen, Zerstörung von Liebes- oder Familienbeziehungen durch Organisierung von Misstrauen, Konflikten und Entfremdung, Vortäuschen außerehelicher Verhältnisse, massenhafte Aufgabe fiktiver, z.T. diskreditierender Annoncen und Bestellungen, „Erzeugung hysterischer und anderer depressiver Verhaltensweisen bei Personen, die psychisch relativ leicht zu beeinflussen sind“;
- Disziplinierung durch Maßnahmen von „Partnern des operativen Zusammenwirkens“ und der Kirchen wie Vorladungen zu Vorgesetzten, Leitern von Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten), zu Leitungsgremien von SED, Freier deutscher Jugend (FDJ), anderen Parteien oder Massenorganisationen, zu „Aussprachen“ mit den Behörden, namentlich der „Linie“ Kirchenfragen, negative Sanktionen im Ausbildungsbereich, im Beruf oder in Reisefragen (Nichtzulassung zum Gymnasium oder zum Studium, Relegierung oder Exmatrikulation, Verhinderung des beruflichen Aufstiegs, Publikationsverbot, Berufsverbot, Ablehnung von Reiseanträgen), gezielte Einberufung zum Wehrdienst oder zu Reserveübungen, Ausschluss aus Parteien oder Massenorganisationen;
- Disziplinierung durch repressive Maßnahmen unterhalb der Ebene strafrechtlicher Verurteilungen wie Ermittlungen der Polizei oder des MfS, Hausdurchsuchungen, Zuführungen, Vernehmungen, Beschlagnahmungen, Einziehung des Fahrzeuges, Ausbürgerungen, Aufenthaltsbeschränkungen (Hausarrest, Berlin-Verbot u.ä.), Arbeitsplatzbindung, Zuweisung weit entfernter Arbeitsplätze, Befragungen durch Zoll- oder Steuerorgane, Aussprachen bei den Abteilungen Inneres, gezielte Kriminalisierung, Verhängung von Ordnungsstrafen, Ausstellung eines behelfsmäßigen Personalausweises (PM 12) oder Entzug des Führerscheins, (angedrohter) Entzug des Erziehungsrechtes für die eigenen Kinder, gezielte Einschüchterung durch strafrechtliche Maßnahmen gegen andere Personen etc.;
- gezielte Kriminalisierung der Betroffenen wegen vordergründig unpolitischer Delikte wie Zoll- oder Steuervergehen, Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch „asoziales Verhalten“ (§ 249 StGB), Verführung Minderjähriger etc.;
- Einschüchterung oder womöglich Ausschaltung der Betroffenen durch sogenannte „spezielle“, „offensive“ oder „aktive“ Maßnahmen wie vorsätzliche Beschädigungen am Fahrzeug, Inszenierung krimineller Handlungen (Raub, Einbruch, Überfall), falsche ärztliche Behandlung, körperliche Gewalt, Vergiftung von Lebensmitteln, Förderung von Suizidbereitschaft sowie unter Umständen auch Tötungsversuche – wenngleich derartige Zersetzungsmaßnahmen in den Akten nur selten genauer dokumentiert wurden.
Diese – keineswegs vollständige – Auflistung macht deutlich, wie vielfältig die gezielt eingesetzten „weichen“ und somit lautlosen Formen der Verfolgung waren und wie wirksam sie insbesondere durch ihre strategische Kombination werden konnten; zu Recht sprach das MfS deshalb von einer „Vielschichtigkeit und praktischen Unbegrenztheit operativer Zersetzungsmethoden“. Ihre Auswirkungen wurden in der Regel durch IM sorgfältig registriert und in Sachstands-, Monats- oder Kontrollberichten festgehalten. Waren die Maßnahmen in den Augen des MfS erfolgreich, konnte der Vorgang zum Abschluss kommen – waren sie es nicht, wurden weitere Eingriffe festgelegt und deren Ausführung kontrolliert. Im Extremfall konnte es dann später in der Vorgangsakte heißen: „Die im Berichtszeitraum weiter angestiegene Zahl der Suizidversuche und -absichten ist als Ausdruck einer Tendenz der Ausweglosigkeit, Labilität, Resignation sowie nicht bewältigter persönlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Konflikte unter einem Teil des operativ interessierenden Personenkreises zu werten.“
Fazit
Politische Verfolgung wurde vom DDR-Staatssicherheitsdienst in den siebziger und achtziger Jahren nicht zuletzt aus außenpolitischen Gründen mit zunehmend „feineren“ Waffen als in den Jahrzehnten zuvor betrieben. Um eine Anwendung des politischen Strafrechtes zu vermeiden, sollten nach Möglichkeit weniger sichtbare, indirekte Disziplinierungsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Eine Schlüsselrolle spielten dabei neben den IM die so genannten „Partner des operativen Zusammenwirkens“, zu denen nicht nur das Ministerium für Inneres oder der Rat des Kreises zählten, sondern auch Universitätsleitungen, Betriebsleitungen, Wohnungsverwaltungen, Sparkassenfilialen oder behandelnde Ärzte. Obwohl die Fäden der nicht-strafrechtlichen Verfolgung beim MfS zusammenliefen, hielt es sich bei der Durchführung zumeist im Hintergrund. Ziel der geheimpolizeilich kontrollierten Repression war es, die betroffene Person zunächst in umfassender Weise transparent zu machen, um sie dann vor allem psychisch zu beeinflussen und zu steuern. Je nach Reaktion des Betroffenen auf die eingeleiteten Maßnahmen konnte das Ergebnis am Ende sowohl die „Rückgewinnung“, die „Lähmung“ oder die Inhaftierung der „Unbelehrbaren“ sein.
Aus der Perspektive vergleichender Diktaturforschung stellt der strategisch geplante, umfassend organisierte und intensiv kontrollierte Einsatz nicht-strafrechtlicher Formen der Verfolgung eine neue Qualität der Herrschaftssicherung dar. Ermöglicht wurde diese vor allem durch den direkten Zugriff des kommunistischen Parteistaates auf alle staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen mit Ausnahme der Kirchen und durch einen kontinuierlichen Ausbau des Spitzel- und Überwachungsapparates. Die DDR unterschied sich damit in ihrer Spätphase von anderen, „klassischen“ Diktaturen, in denen politische Unterordnung vor allem durch unmittelbare Gewaltanwendung erzwungen wird. Sie stellte gleichsam eine Diktatur höherer Ordnung dar, die mit einem ausdifferenzierten System sozialtechnischer Steuerungsinstrumente die Menschen zur Unterordnung und zum reibungslosen Funktionieren bewegen wollte.
Beispiel: Maßnahmen der Stasi gegen den Literatur-Kreis in Gera-Lusan
Seit Jahresbeginn 1978 entwickelt sich in dem Neubaugebiet Gera-Lusan, unter dem Dach des evangelischen Gemeindezentrums St. Ursula, eine Subkultur, die paradigmatisch für andere stehend mit ihren verschiedenen Arbeitskreisen skizziert werden soll.
Pfarrer Roland Geipel, Hauptinitiator der Arbeitskreise und l´enfant terrible der Geraer Szene, übersiedelte im Frühjahr 1969 von Mainz in die DDR. Nach dem Theologiestudium in Jena und der Arbeit als Vikar in Gera-Untermhaus baute er nach und nach in Lusan ein Netzwerk von Arbeitskreisen auf. Diese nahmen aufeinander Bezug und suchten wiederum den Kontakt zu anderen Kreisen in anderen Städten. Zwischen 1978 und 1989 entstanden in den Räumen des Gemeindezentrums der Junge-Leute-Kreis, geleitet von Roland Geipel und Karsten Dümmel, der Umwelt-Kreis, geleitet von Mathias Fischer, der Arbeitskreis Literatur, geleitet von Karsten Dümmel – ab 1988 von Steffen Schönfeld, die Friedenswerkstatt, geleitet von Mathias Fischer und Karsten Dümmel, der Ausreise-Kreis, geleitet von Roland Geipel, der Arbeitskreis Englisch, geleitet von Joachim Schmidt, die Friedens- und Umweltbibliothek geleitet von Roland Geipel und Karsten Dümmel, der Arbeitskreis Theater, geleitet von Andreas Bley, der Behinderten-Kreis, geleitet von Peter Geige, Brigitte und Mathias Fischer, der Tee-Gesprächskreis, geleitet von Karsten Dümmel. Diese Arbeitskreise fußten auf der Tradition der offenen Jugendarbeit. Dabei waren sie ihrem Selbstverständnis nach Arbeitsformen ohne Konfessionszwang und ohne jede Vorbedingung. Zu anderen Mitgliedern der eher kirchlich tradierten Gemeindearbeit wie Chor, Junge Gemeinde, Frauen-Kreis, Alten-Kreis, Kinder-Kreis gab es guten Kontakt und einen regen Austausch. Mitunter waren Teilnehmer oder Mitglieder identisch.
Die siebziger Jahre
Der Arbeitskreis Literatur traf sich wöchentlich. Zwischen zwanzig bis sechzig Teilnehmer kamen hier regelmäßig zusammen. Dabei wurde Ende der siebziger Jahre vorwiegend kritische DDR-Literatur besprochen, die, wenn auch im volkseigenen Handel schwer erhältlich, im Land veröffentlich und rezensiert worden war. Beispiele hierfür sind: Christa Wolf „Nachdenken über Christa T.“, „Kindheitsmuster“, „Kein Ort nirgends“ und „Kassandra“, von Klaus Schlesinger „Alte Filme“ und „Berliner Traum“, von Franz Fühmann „Saiäns Fiktschen“ und „Kameraden“, von Günter Kunert „Im Namen der Hüte“, von Reiner Kunze „Brief mit blauem Siegel“, Stefan Heym „Der König David Bericht“ und „Die Schmähschrift“ sowie von Erich Loest „Es geht seinen Gang“. Die Texte wurden untereinander ausgetauscht, abgeschrieben, teilweise mit einem Referat eingeführt und gemeinsam gelesen und besprochen. Daraus entwickelte sich sehr zeitig die Idee, die Autoren selbst zu Wort kommen zu lassen und in den Kreis einzuladen. Höhepunkte solcher Lesungen waren in den siebziger Jahren Abende mit Reiner Kunze, Erich Loest, Dietrich Petzold und Bettina Wegner. Während der Achtziger waren es Lesungen mit Lutz Rathenow, Freya Klier, Stephan Krawczyk und Ulrich Plenzdorf. Daneben etablierte sich eine rege Zusammenarbeit mit Studenten des Literaturinstitutes Johannes R. Becher. In losen Folgen kamen Stipendiaten des Institutes nach Lusan, um vor Gästen und Teilnehmern zu lesen.
Sowohl während der siebenten als auch während der achten Dekade fand zudem ein reger Austausch von Autoren, Musikern und Referenten zwischen befreundeten kirchlichen und nichtkirchlichen Kreisen in Berlin, Greiz, Halle, Jena, Leipzig, Saalfeld und Zeitz statt.
Die achtziger Jahre
Anfang der Achtziger änderte der Kreis sein Programm. Regelmäßige Treffen und Absprachen zwischen Pfarrer Geipel und Kaplan Michael Wyppler sowie unter einigen Leitern der verschiedenen Kreise sorgte für den kommunikative Austausch. Mehr und mehr wurden nun Ideen bzw. Projekte mit Verbündeten oder Sympathisanten aus dem katholischen Gemeindezentrum, dem Geraer-Theater, von der Puppenbühne Gera oder der Bühne am Park abgestimmt. Häufig wurde russische und sowjetische Literatur besprochen. Das Spektrum im Arbeitskreis reichte von Dostojewskij über Tolstoi zu Aitmatow, Achmatowa, Jessenin, Jewtuschenko, Trendrjakow, Pasternak, Rasputin und Zwetajewa. Auf der anderen Seite kamen bundesdeutsche Schriftsteller wie Bachmann, Böll, Fried, Frisch und Grass sowie die Autoren der klassischen Renegatenliteratur zu Wort (Biermann, Faust, Fuchs, Koestler, Orwell, Samjatin). Letzteres wurde möglich, weil Partnergemeinden in Blaubeuren, Hamburg, Herne und Luzern die Bücher kauften und Pfarrer bzw. einzelne Mitglieder mutig genug waren, diese Exemplare in die DDR zu schleusen. Parallel dazu unterstützen Mitglieder des Behinderten-Kreises den Arbeitskreis Literatur. Schwerstbehinderte Rollstuhlfahrer schmuggelten bei ihren Visiten im „Kleinen Grenzverkehr“ nach Hof oder nach West-Berlin ganze Bibliotheken subversiver in der DDR verbotener Werke. Systematisch wurden Bestelllisten abgearbeitet, die von den verschiedenen befreundeten kirchlichen Bibliotheken und Umweltbibliotheken erstellt worden waren. Aber auch klassische Weltliteratur, die in der DDR über eine lange Zeit nicht zum „literarischen Erbe“ gezählt und deshalb weitestgehend ausgeblendet worden war, fand über diese Quellen den Weg in die Gemeindebibliothek und somit in den Kreis (Benn, Freud, Fromm, Kafka).
Das Netzwerk mit christlichen und jüdischen Gemeinden in Ost und West
Literarische Kompaktseminare im Gemeindezentrum mit Studenten aus der Bundesrepublik, aus Herne und Bochum, zählten zu den intensivsten Begegnungen des Arbeitskreises. Mehrfach arbeiteten ca. 30 junge Erwachsene aus Ost und West zehn Tage gemeinsam an den verschiedenen Romanen wie „Der König David Bericht“, „Schwarzenberg“ und „Collin“ von Stefan Heym u.a.m.. Ähnliche Kompaktseminare fanden in losen Folgen mit Partnergemeinden aus Holland und der Schweiz statt.
Hierdurch lernten die Akteure der verschiedenen Arbeitskreise Mitglieder der sich reformierenden jüdischen Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen kennen. Im Vorfeld dieser Begegnungen war es allerdings bereits seit Anfang der achtziger Jahre zu ständigen Kontakten zu einzelnen Mitgliedern der sich ebenfalls reformierenden jüdischen Gemeinde Ost Berlins gekommen. Verbotene Bücher und illegale Zeitschriften (Samisdat) wie GRENZFALL, ARIADNEFABRIK, AUFRISSE, RADIX-Blätter, DÄMMERUNG oder MIKADO wurden ausgetauscht oder über Kuriere von Ost Berlin oder Leipzig in „die Provinz“ nach Gera oder Jena gegeben. Zwei Studenten aus dem Umfeld der jüdischen Gemeinde Bochum-Herne waren es schließlich, die den beiden Leitern der Friedenswerkstatt Gera Bücher über den Widerstand der Weißen Rose, des Kreisauer Kreises und der Männer des 20. Juli mitbrachten bzw. diese im „kleinen Grenzverkehr“ schmuggeln ließen. Obwohl Bücher über die Gruppe um Hans und Sophie Scholl vor Jahren in der DDR bereits verlegt worden waren, waren diese Anfang der achtziger Jahre für den Arbeitskreis nicht greifbar gewesen. Aus den fünf Flugblättern, die die Mitglieder der Weißen Rose in ihrer Zeit verfasst hatten, exzerpierten Mathias Fischer und Karsten Dümmel ein eigenes Flugblatt von nur einer Seite. Hier fanden sich alle zentralen Thesen der Weißen Rose wieder, die auch auf die konkrete Situation der DDR in den achtziger Jahren zutrafen. Im Kontext des NATO Doppelbeschlusses und der Hochrüstung mit atomaren Sprengköpfen bestückter Raketen in Ost- und Westdeutschland wurde im Vorfeld der Friedensdekade 1985 mehr als 500 dieser Flugblätter mit jeweils 5-8 Durchschlägen von Mitgliedern der verschiedenen Kreise vervielfältigt, d.h. mit mechanischen Schreibmaschinen abgeschrieben (ca. 2.500 - 4.000 Exemplare). Diese Flugblätter wurden während der Auftaktveranstaltung der Friedensdekade in Gera und Greiz von den Emporen mehrerer Kirchen in Thüringen geworfen. Ebenso unterstützten Lew und Lydia Druskin, die als Juden 1981 die UdSSR verlassen mussten, weil sie als kritische Schriftsteller und Freunde von Lew Kopelew dem sowjetischen Staat zu unbequem geworden waren, den Arbeitskreis in Gera-Lusan. Lew und Lydia Druskin gehörten einem Kreis jüdisch russischer Exilanten in Tübingen an, als sie die Bekanntschaft von Andreas Dümmel machten. Im selben Jahr, 1985, war Dümmel aus der „DDR-Staatsbürgerschaft entlassen“ und in den Westen nach Tübingen abgeschoben worden, um, wie die Stasi plante, die Leipziger Szene der evangelischen Studentengemeinde „zu zersetzen und zu zerschlagen.“ Nach und nach lernten Lew und Lydia Druskin Roland Geipel, Mathias Fischer und Karsten Dümmel kennen. Zunächst per Post, dann telefonisch – später persönlich, durch Besuche in der DDR. Regelmäßig wurden Bücher und Zeitschriften aber auch Informationen von Anwälten aus der Bundesrepublik geschleust und weiter gegeben. 1987 gab der Leiter des Behindertenkreises im fränkischen Hof zwei DDR-Gesetzblätter an Mitglieder der jüdisch russischen Exilanten weiter, die am selben Tag in Hof hundertfach kopiert wurden. Die Originale mussten am Abend wieder in die DDR zurück gebracht werden, da sie dort von einem Kirchenjustiziar entliehen worden waren. Die Kopien passierten einige Wochen später in Kofferräumen von Diplomatenfahrzeugen die innerdeutsche Grenze von West- nach Ostberlin. Dabei handelte es sich bei den Dokumenten um Gesetzblätter und Durchführungsbestimmungen, die den Wehrdienst ohne Waffe als Bausoldat der DDR klar definierten bzw. um das Gesetzblatt zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Durch die Verbreitung der kopierten Gesetzblätter über einzelne mutige Pfarrer und Gemeindemitglieder in den verschiedenen evangelischen Landeskirchen der DDR wurde das Staatsmonopol an Wissen geschwächt, mindestens aber unterlaufen. Jeder Suchende, ob Wehrdienstverweigerer oder Ausreiseantragsteller, konnte sich jetzt vor den entsprechenden Behörden auf das jeweilige Gesetz, Paragraph für Paragraph und Absatz für Absatz, berufen. Ähnliches geschah später mit den Dokumenten der KSZE-Schlussakte von Helsinki und von Madrid sowie der UN-Menschenrechtscharta.
Musik, Theater und Bildende Kunst
Ausstellungen von Malern oder Fotografen, die nicht in Künstlerverbänden der DDR organisiert waren, fanden in den achtziger Jahren ebenso regelmäßig statt wie Auftritte verbotener Liedermacher, Kabarettisten oder Rock- bzw. Folkgruppen. Stephan Krawczyk, Peter Müller, Martin Morgner, die Gruppen „Eiswolf“, „Liedehrlich“ und „Lumpazi Vagabundus“ seien hier genannt. Kerstin und Falko Wiesner brachten dabei – wie Jahre zuvor bereits Bettina Wegner und Dietrich Petzold – vergessene jüdische Lieder aus den Ghettos von Warschau und Krakau ihrem Publikum zu Gehör.
Im Fokus der Staatssicherheit
Dass die Staatssicherheit der Arbeit im Gemeindezentrum und den damit verbundenen Netzwerken nicht tatenlos zusah, darf als selbstverständlich angenommen werden. Aus allen Arbeitskreisen wurden Mitglieder als Inoffizielle Mitarbeiter geworben bzw. in die Kreise eingeschleust. Auch Superintendenten, Theologen und Vikare ließen sich ebenso zur Mitarbeit für die Staatssicherheit pressen oder gewinnen wie Freunde und Mitstreiter aus den Arbeitskreisen selbst. Sämtliche Hauptakteure der Arbeitskreise – sowie das weitere Umfeld und naturgemäß der Freundeskreis - wurden von den Abteilung XX/4 oder XX/7 der Kreis- bzw. der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit „bearbeitet“ und „zersetzt“.
Hierbei war Zersetzen eine „Methode des Ministeriums für Staatssicherheit zur wirksamen Bekämpfung subversiver Tätigkeit. (Dabei wurde) durch verschiedene politisch-operative Aktivitäten Einfluss auf feindlich-negative Personen, insbesondere auf ihre (...) Einstellungen und Überzeugungen in der Weise genommen, dass diese erschüttert oder allmählich verändert werden bzw. Widersprüche sowie Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften hervorgerufen, ausgenutzt oder verstärkt werden. Ziel der Zersetzung (war) die Zersplitterung, Lähmung, Desorganisierung und Isolierung feindlich-negativer Kräfte, um dadurch feindlich-negative Handlungen vorbeugend zu verhindern, wesentlich einzuschränken oder gänzlich zu unterbinden.“
Bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung waren
„ - die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben
systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;
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zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive;
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Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen;
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Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen durch zielgerichtete Ausnutzung persönliches Schwächen einzelner Mitglieder;
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Beschäftigung von Gruppen (...) mit ihren internen Problemen, mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich-negativen Handlungen;
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örtliches und zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe (...) beispielsweise durch Arbeitsplatzbindung, Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw. (...);
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die Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe usw.; kompromittierende Fotos, z.B. von stattgefundenen oder vorgetäuschten Begegnungen;
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- die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe (...)“
Zwischen Gemeindezentrum Gera-Lusan, Theater, Puppenbühne, Bühne am Park und katholischem Pfarramt zog die Staatssicherheit ihr Netz zusammen. Die Sammel- und Einzelvorgänge: „Zentrale Operative Vorgang (ZOV) Bühne“ unter anderem gegen Martin Morgner und Frank Karbstein, der „Operative Vorgang (OV) Kerze“ unter anderem gegen Pfarrer Roland Geipel, Falco und Kerstin Wiesner, Frank Karbstein, Katrin Zimmer und Mathias Fischer, der „OV Künstlergemeinschaft“ unter anderem gegen Wolfgang Häntsch, Martin Morgner, Arlette Siebert, Walter Stegmaier, Gerald Sauer und Lutz Flato, der „OV Maske“ unter anderem gegen Wolfgang Häntsch, Walter Stegmaier und Lutz Flato, der „OV Entomologe“ gegen Michael Beleites, der „OV Bruder“ unter anderem gegen Andreas Dümmel oder die Einzelvorgänge „Operative Personenkontrolle (OPK) Freiraum“ gegen Roland Geipel, „OPK Fotograf“ gegen Andreas Blei oder das „Operative Ausgangsmaterial (OAM) Putzer“ gegen Karsten Dümmel sind nur einige ausgewählte Beispiele für die „systematische Feindbekämpfung“ gegen Leiter oder Mitglieder der verschiedenen Kreise. Mehrere wurden inhaftiert, in die Bundesrepublik verkauft, ausgebürgert, abgeschoben, in andere Städte der DDR versetzt, erhielten Arbeitsplatzbindungen, Stadtarrest, Hausarrest, Reiseverbot, Berlinverbot und generell, über Jahre hinweg, systematische Zersetzungsmaßnahmen.
Der aus Greiz stammende Lyriker Günter Ullmann, der im „OV Ring“ und in der „OPK Schreiberling“ von der Stasi bearbeitet wurde, skizziert das Lebensgefühl dieser Gruppen während der achtziger Jahre wie folgt:
„nehmt uns nicht die hoffnung
nehmt uns nicht die hoffnung
diese ungewissheit die
noch halt gibt
legt uns nicht den
horizont
um
den hals“
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